Allererste Hilfe für Roland’s Alpin Laden
Vor dem Verkauf ihrer „Erste-Hilfe Set`s“ benötigt die „Roland’s Alpin Laden GmbH“ zunächst allererste Hilfe in Sachen Rechtschreibung. Denn viel mehr kann man bei den Beschriftungen im Laden und auch bei der Wahl des Firmennamens nicht mehr falsch machen in Sachen Deppenleerzeichen, Deppenapostroph und Deppenakzent. Außer dass man sich auf der eigenen Webseite und Facebookseite auch noch alternativ in jedem zweiten Satz wahlweise „RolandsAlpinLaden“ oder „Rolands-Alpin-Laden“ nennt, wie hier leider der Fall.
Fundort auf der Karte anzeigen








das ist noch nichtmal ein apostroph…
Und dann ist das Ganze zur Krönung auch noch in Comic San’s
Oberallerersteste Hilfe!
Hat keiner bemerkt, dass da auf diesen Erste Hilfe Set’s die Schweizer Fahne statt dem üblichen roten Kreuz ist? Das könnte allerdings rechtliche Gründe haben, denn die gleichnamige Hilfsorganisation hat sich das rote Kreuz urheberrechtlich sichern lassen und verlangt Nutzungsgebühren. Darum weichen nun viele auf das Schweizerkreuz aus. Was nicht einer gewissen Ironie entbehrt, denn das rote Kreuz als Symbol für eine Hilfsorganisation wurde von dessen Gründer, dem Genfer Henri Dunant, durch Umkehrung der Farben der Fahne seines Heimatlandes entwickelt. Nun ist es allerdings so, dass Landesfahnen rechtlich gesehen ebenfalls unter das Urheberrecht fallen. Somit könnte die Schweiz von all diesen Ausweichern auch Nutzungsgebühren verlangen. Was machen sie dann?